Mitgliedschaft
Nach der Satzung des AKR (§ 4) können jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder jede juristische Personen sowie Personenvereinigungen Mitglied des Vereins werden. Der Antrag folgt über eine Beitrittserklärung. Für die Mitgliedschaft wird ein Beitrag erhoben der jeweils zum 31.1. des Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen ist. Momentan werden folgende Beitragssätze erhoben:
| Einzelmitgliedschaft: | 25,- € |
| Familienmitgliedschaft: | 40,- € |
| Schüler, Studenten und Azubis: | 15,- € |
| Firma/juristische Personen: | 50,- € |
Bitte beachten Sie auch die in der Satzung genannten Mitgliedsbedingungen!
Hier können Sie ein Beitragsformular herunterladen. Bitte füllen Sie dies aus und schicken es an folgende Adresse:
Archäologische Kulturlandschaft Ruhrgebiet e. V.
c/o Dr. Henriette Brink-Kloke
Kreisstraße 52
58454 Witten
Mitgliedschaft


